von: faltblitz
Re: mit Transib zum Baikalsee 2010 - 02.07.10 21:08
In Antwort auf: uwee
Die Registrierung kannst Du vergessen.
Braucht man erst ab 3 Übernachtungen an einem Ort
Braucht man erst ab 3 Übernachtungen an einem Ort
Davon sind wir vor zwei Jahren auch ausgegangen und wurden dann doch wegen fehlender Registrierung verhaftet, einen halben Tag festgehalten und vom Geheimdienst verhört. Irgend jemand hatte uns angezinkt und der Geheimdienst hat zwei Streifenpolizisten angewiesen, uns auf einer Sandpiste abzupassen. Du wussten schon, dass wir kommen.
Das Argument der uns verhörenden Majorin war, dass sie dass Gesetz so auslegt, dass wir uns zu registrieren haben, wenn wir uns länger als drei Tage in ihrem Verwaltungsbezirk aufhalten - und nicht an einem Ort!
Wir sollten dann eine saftige Strafe zahlen...
Kurzum: Das Gesetz trifft offenbar keine eindeutige Regelung für durchziehende Reisende bzw. es eine Interpretationfrage. Ich würde mich daher zukünftig eher bei der ersten Gelegenheit registrieren lassen und das bei Wechsel des Verwaltungsbezirkes wiederholen. Es schadet nix, den Registriesschein dann in der Tasche zu haben, um ihn bei Kontrollen vorzeigen zu können...
Chirstoph