von: Juergen
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? - 07.01.13 18:13
In Antwort auf: zaher ahmad
Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet.
Deshalb würde ich auf telefonische Aussagen pfeifen und mir die Zusage der GKV schriftlich geben lassen.
Gruß
Jürgen