von: Fred67
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? - 08.01.13 06:51
Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!