von: dhomas
Re: Anwartschaft bei GKV im Notfall ja/nein? - 09.01.13 14:07
Habe heute auch bei der TK nachgefragt, und folgende Antwort:
wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.
Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.
wenn nach der Rückkehr gearbeitet wird ist man wieder drin, oder wenn man irgendwie Arbeitslosengeld bezieht.
Ich werde z.B. mich vor Abreise arbeitslos melden, dann sofort wg. Auslandsaufenthalt abmelden. Dadurch wird der Anspruch auf ALG pausiert und verfällt nicht (glaube bis zu 4 Jahre). Bei Rückkehr hat man dann sofort wieder den Anspruch und ist auch über das Arbeitsamt in der GKV versichert.