Re: barfuß-taugliche Pedale?

von: Elisabeth

Re: barfuß-taugliche Pedale? - 13.07.04 19:58

In Antwort auf: Stefan Schulze
Der wirklich interessante Punkt ist, daß die Reflektoren nach vorne und hinten wirken müssen. Demnach entspricht kein handelsübliches Liegerad der StVZO.

Womit wir bei einem weiteren Unterschied zu AT sind: Bei uns ist nur das _Vorhandensein_ von "gelben Rückstrahlern an den Pedalen", die aber auch durch "gleichwertige Einrichtungen ersetzt werden" können erforderlich. Tatsächliche Sichtbarkeit ist kein vorgeschriebenes Kritierium.

BTW: Was da in dem von Dir verlinkten d.r.f.-FAQ steht, ist längst überholt und stimmt in weiten Teilen nicht mehr. Weder zur Fahrradausstattung an sich (die diesbezüglichen Bestimmungen sind von der StVO in die Fahrradverordnung verschoben worden), als auch die Bestimmungen zum Fahren in den einschlägigen Bestimmungen der StVO wie § 68 & Co. Da ist in den letzten Jahren (seit FAQ-Veröffentlichungsdatum 25.9.2000) ganz viel verändert worden! Das hier im Detail anzuführen würde den ohnehin schon offtopic-Rahmen hier sprengen. ... Vielleicht könntest Du als regelmässiger Schreiber in d.r.f. - und der nun auf diesen überwuzzelten Text gelinkt hast - die Richtigstellung veranlassen? Hm?

lg
Elisabeth