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#1171814 - 16.11.15 19:54 Re: Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? [Re: Barfußschlumpf]
snoopy-226k
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.042
In Antwort auf: Barfußschlumpf
Ein Laufrad kommt nach den internationalen Bestimmungen nicht mit in den Passagierraum, weil man damit wahlweise der Stewardess oder der Pilotenschaft mit Roloff oder Kassette den Schädel einschlagen kann oder die Augen ausstechen (auch dem beförderten Personenkreis).

Halbwissen. Ein Laufrad kommt in internationalen Bestimmungen über Handgepäck definitiv NICHT vor. Ob man damit -mit genügend krimineller Energie- jemanden erschlagen könnte ist auch fast zweitrangig. Das kannst Du mit einem Notebook vermutlich mindestens gleich gut.

In Antwort auf: Barfußschlumpf
Die Flughäfen haben neuerdings eigene Aufbewahrungsanstalten für ausgesonderte, aber strafrechtlich freie Gegenstände zur Abholung nach Urlaubsende.

Den Flughafen würde ich gerne kennenlernen, der teuerste Miete für Lagerflächen übernimmt, nur damit man dem nachlässigen Passagier sein Laufrad oder Taschenmesser oder seinen Whiskey lagern könnte. Die Realität sieht so aus, dass man Dir die Wahl lässt, den nicht erlaubten Gegenstand zurückzulassen oder gemeinsam mit ihm am Boden zu bleiben.

...sagt Dir einer, der im Schnitt alle zwei Wochen durch eine Sicherheitskontrolle geht.
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Geändert von snoopy_226k (16.11.15 19:56)
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Betreff von verfasst am
Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? Charlotte2015 16.11.15 06:57
Re: Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? joshu 16.11.15 07:15
Re: Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? derSammy 16.11.15 07:17
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Re: Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? hansano 16.11.15 17:58
Re: Fliegen - Hinterrad als Handgepäck? dcjf 16.11.15 18:47
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