Stichwort „ Durchgangstickets“…
Ein solches ist entscheidend für die Verantwortung bei Entschädigungen (geht bis zur Hotelübernachtung) und den Weitertransport bei Verlust der ursprünglichen Reservation zB in der Ferienzeit.
Man sollte schauen, dass die Kritischen Passagen der Reise, da wo Verspätungen entstehen können und für den weiteren Verlauf der Reise entscheidend sind, solche Durchgangstickets vorliegen.
Zu beachten ist aber auch, dass der Schutz des Durchgangstickets zzt. nur für den Mensch und nicht für das Fahrrad gilt.
Wer also als Ersatz für einen verpassten Anschluss eine andere Verbindung angeboten bekommt, in dem die Fahrrad Mitnahme nicht möglich ist oder alle Stellplätze schon reserviert sind, verliert alle Ansprüche, wenn er dieses Angebot ablehnt…
Der Prozess wird auf Stufe EU ständig weiter entwickelt im Sinne der Verbraucher, so dass hier in den nächsten Jahren Verbesserungen zu erwarten sind.
Zu erwähnen ist in diesem Kontext noch eine freiwillige Vereinbarung der DB, SBB, SNCF usw, die bei einem unverschuldeten verpassten Anschluss im Internationalen Verbund der Hochgeschwindigkeitszüge (und NUR zwischen diesen), den weiter Transport mit der nächsten Schnell Verbindung sicher stellet (der Fahrschein also nicht verfällt).
Auch hier gilt die obige Regel für Fahrräder, obwohl im Alltag eine gewisse Kulanz zu erkennen ist. Wenn es aber am vorgesehenen Tag keine Fahrradplätze mehr hat, kann auch da nicht geholfen werden…