Die Verbote ... ja ich vergaß das, wie konnte ich nur, Österreich.
Dass ein Grundeigentümer bestimmt, wer sein Grundstück wie benutzen darf, dürfte kein österreichisches Rechtsspezifikum sein.
Ich glaube, da gibt es schon veritable Unterschiede, wie welche Naturräume, Straßen und Wege privatisiert bzw. öffentlich zugänglich sind. Österreich ist da schon sehr speziell, Tirol auch immer dabei, wenn es um Seltsames geht. Das wirst du auch wissen - wurde ja hier bisweilen diskutiert bzw. u.a. von mir drüber berichtet. Richtig ist sicherlich auch, dass überall über Verbote und Nutzungsumfang von Wegen oder Straßen diskutiert oder gestritten wird. Ich erinnere z.B. an Waldwege in Deutschland, wo es je nach Bundesland unterschiedliche Anforderungen gibt, damit sie mit Velo befahren werden dürfen. Damit entsteht nicht zuletzt ein bürokratischer Wirrwarr - welche Regel soll der Weisheit letzter Schluss sein?