Zitat:
das Problem sind die deutschen (europäischen) Straßenverkehrssgesetze, da wird definiert was ein Dynamo können darf. Darum wird dann vom Hersteller eine Art Leistungsbegrenzung eingebaut..
Bevor die Bürokraten das aber peilen wirst du mit schwachem Licht legal langsam oder illegal mit Akkus schell fahren müssen.
Aku


Hallo

Im Dynamo befindet sich keine Leistungsbegrenzung, die ist in der Lampe oder im Schalter (Schutzdiode).
Der Gesetzgeber verlangt aber, dass ein Dynamo schon ab etwa 10 Km/h seine volle Nennspannung erreichen muss. Für "Schnellfahrer" sind darum eigentlich alle 6 Volt Dynamo Lichtanlagen überdimensioniert und man kann sie als 12 Volt Anlage betreiben. Eine 12 Volt Dynamo Beleuchtung nach deutschen Richtlinien herzustellen ist deshalb auch nicht sinnvoll, da auch sie die Nennspannung schon ab 10 Km/h erreichen müsste und dadurch der Dynamo sehr schwer wird.

viele Grüße
siggi
http://siggis-seiten.de/