Und für die Kreuzung wechsele ich zurück auf die Straße? (Dass will ich gar nicht weiter denken, wenn ich den linksseitig nutze...).
Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass in so einer Situation der Radweg formal ein unabhängiger, "nicht an eine Straße gebundener" Radweg ist, der quasi den einen Feldweg mit den nächsten Feldweg verbindet (und halt zufällig parallel neben der Straße langführt). Wäre er straßenbegleitend, würde er zum Straßenquerschnitt(?) gehören und damit auch die für die Straße gültige Vorrangregelung gelten.