Andreas Oehler, der in vielen Fachgremien zur Fahrradbeleuchtung als anerkannter Fachmann mitarbeitet, glaubt nicht, dass Reelight für dieses System auch wegen der geringen Leistung je eine Zulassung bekommt.
Ausserdem schreibt er richtig, dass die Ausnahmeregelung für Rennräder hier eh nicht greifen würde.
Was verstehst du daran nicht?
Vergleiche selber:
Hast du dazu eine Primärquelle?
Und da ich schon einige Fälle kenne, wo mit einer - nicht vorhandenen - Zulassung geworben wurde, fragte ich ganz bewußt nach einer Primärquelle.
Auf meine Frage ... hat Andreas Oehler (wie von mir erhofft) kompetent und inhaltlich wie ich vermutete geantwortet: viel Marketing und nicht so viel Substanz.
Eine Übersetzung ist für Normalsterbliche eigentlich nicht nötig.
Offenbar doch. Nur eben eigentlich für Dich.
Andreas Oehler weiss, genau genommen, gar nichts zu dem Teil. Er glaubt lediglich, oder noch profaner ausgedrückt: er rät.
Das er sich mit vielerlei Dingen auskennt, ist sogar mir hinreichend bekannt.
Nur ... DU hast nach einer Primärquelle gefragt, ob das mit der StVZO Zulassung so wirklich stimmt. Und zu DER Frage hat Andreas Oehler rein gar nichts faktisches beigetragen, da er lediglich glaubt.
Wenn DU solch eine Antwort nun als etwas wie gewohnt kompentetes und fachliches darstellst, dann mache ich mich darüber lustig. So unschön das sein mag.

Genug übersetzt?
Ich bleibe übrigens an der Primärfrage dran, denn ich will das jetzt auch genau wissen. Sollte die Rad-Spannerei mit Lügen Werbung machen, dann will ich das wissen, da ich dann auch meine eigenen Konsequenzen daraus ziehe.
Eine Antwort im Sinne der Frage, auch im erweitererten Sinne der Frage, war das Geglaube von Hr. Oehler jedenfalls nicht. Vielleicht genügt das ja dem Fachausschuss Technik vom ADFC, mir genügt es aber nicht.
Und ein Kondensator ist lediglich auch nur eine Art Akkumulator, ein Stromspeicher und damit keineswegs ausserhalb dessen was für Rennräder zulässig sein könnte.
Was im Gesetz steht, weiß ich auch. Ich habe aber jüngst festgestellt, dass es vom Kraftfahrtbundesamt auch Zulassungen für etwas zu geben scheint, was im Gesetz (Gesetze im Internet 2012) noch gar nicht aufgeführt wird. [Amtliche Zulassung K67 (oder wie sich das genau schimpft) für einen auf einer Schürmann Felge aufgebrachten Reflexstreifen - im Gesetz werden lediglich Reifen hierfür erwähnt.]
Wieso also nicht auch Zulassungen für ein auf Kondensatoren beruhendem Stromspeicher-Fahrradbeleuchtungssystem?