Wenn Du unter 55 Jahre alt und 12 Monate bei der GKV bist, dann erst hast Du einen Anspruch auf freiwillige Mitgliedschaft. Sozialversicherungspflichtig bist Du ab einem Bruttolohn von 450,- Euro (ab 01.01.2013)
Ein Eintritt in die GKV ist auch möglich, wenn Du einen Tag sozialversicherungspflichtig in Österreich bist, es gibt da ein Abkommen.(in Österreich gilt die Altersgrenze von 55 Jahren nicht

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Zur Anwartschaft:Wenn die Person über 55 Jahre alt ist oder lange Zeit nicht in der GKV (damit aus Sicht der Kasse automatisch PKV), könnte es Probleme bei der Wiedereinreise geben. Ob die GKV einen dann nehmen muss, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht ist dann eine Anwartschaft sinnvoll. Auf jeden Fall würde ich mir die Zusage der GKV vor Reiseantritt schriftlich geben lassen.
Gruß
Jürgen