Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet.
normalerweise antworte ich nicht mit einer Gegenfrage, aber woher leitest Du ab, das die GKV verpflichtet ist, dich nach 10 oder mehr Jahren wieder aufzunehmen, wenn Du
keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast oder älter als 55 bist? Die Bedingung zB. für eine freiwillige Mitgliedschaft ist erst dann gegeben, wenn Du in den letzten 24 Monaten 12 Monate versicherungspflichtig gewesen bist.
Deshalb würde ich auf telefonische Aussagen pfeifen und mir die Zusage der GKV schriftlich geben lassen.
Gruß
Jürgen