In Antwort auf: Juergen
Nur wenn Du einen sozialversicherungspflichtigen Job über 450,- hast......aber nicht, wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, älter als 55 bist oder jahrelang in der PKV warst.


Ich glaube, jetzt geht es doch ein wenig durcheinander. Wenn eine Versicherungspflicht vorliegt, dann muss Dich die GKV nehmen, immer.
Wann die vorliegt, wurde ja hier schon mehr oder minder vollständig besprochen.

Wenn Du oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, bist Du eben nicht versicherungspflichtig. Wobei es da auch erhebliche Ausnahmen und Einschränkungen gibt. Führt hier aber zu weit.

Auch die immer wieder genannten 55 Jahre spielen nur eine Rolle, wenn eine private Versicherung bestand.
Die Untergrenze hat nur da eine Bedeutung, wo die Möglichkeit einer Familien versicherung besteht. Man braucht dann keine Beiträge zu zahlen. Trifft dies nicht zu und man ist “Aufstocker “, dann besteht automatisch wieder die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern.