Seit 2007 hat es eine Änderung im Gesetz gegeben:
§1 (1) 13 regelt dies recht klar, es muss nur zuletzt eine GKV bestanden haben, das reicht um versicherungspflichtig zu sein!
Aber Vorsicht! Es reicht nicht aus, irgendwann vor der Austeise mal in der GKV gewesen zu sein, es ist auch wichtig, wie der Status zwischen Aus- und Wiedereinreise war. Deutschland verlassen, irgendwo im Süden für eine gewisse Zeit als Selbständiger ein Restaurant oder sonstwas betreiben und dann nach der Rückkehr nach Deutschland einfach in die GKv schlüpfen wird nur dann funktionieren, wenn man man dann wieder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Sonst muss man sich eine PKV suchen, aber die haben dann meines Wissens für einen Basistarif Kontrahierungszwang. Ohne Schutz muss man nicht bleiben, aber es kann teurer als in der GKV werden.