Hallo Jürgen,

ich werde sicher nicht alle Varianten fehlerfrei beurteilen können. Soweit ich es weiß, beschäftigt dies auch schon in ausreichendem Maße die Gerichte.
Nur in Deinem schlechtesten denkbaren Fall dürfte bei Renteneintritt genau die Frage stehen: Besteht die Versicherungspflicht? Wenn nicht, dann wird unser Weltreisender halt in der Privaten bleiben müssen.

Nur, es ist nicht Aufgabe der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung jedem im Alter eine preisgünstige Versicherung zu bieten. Genau deshalb hat ja der Gesetzgeber den späteren Wechseln von einer privaten in die gesetzliche KV bewusst erschwert. Wenn man weiß, dass der Löwenanteil der Kosten für medizinische Behandlungen in die letzten zehn Lebensjahre eines Menschen fällt, wo in der Regel weniger Beiträge entrichtet werden, dann ist plausibel, dass Mitglieder, die in den Zeiten wo sie mehr Beiträge hätten zahlen müssen und weniger Kosten verursacht hätten, privat versichert waren, dort auch bleiben sollen.

Auch Dein Weltreisender, der nach 17 Jahren heimkehrt um seinen verdienten Ruhestand anzutreten, hat in diesen Jahren keinen Beitrag in der GKV bezahlt, wenn er sie kündigte. Wäre es da nicht ungerecht, wenn die, die dies wegen einer anderen Lebensentscheidung taten, mit für seine Krankenversicherung herangezogen würden?