und Versicherungspflicht bedeutet natürlich nur, dass Du verpflichtet bist, dich zu versichern! Es gibt natürlich keine allgemeine Pflicht der GKV dich irgendwann wieder aufzunehmen (s.o.)
Nein Jürgen, dass stimmt so nicht. Auch wenn es dieses verquaste Gesetzes- und Versicherungsdeutsch vermuten ließe.
Bei bestehender Versicherungspflicht gibt es einen Kontrahierungszwang in jeder GKV. D.h, sie muss dich aufnehmen.
mgu