Hallöchen,
also ich weiß es gibt dazu einige Threats, auch in anderen Foren, und ich hab auch alles gelesen, aber ich checks immer noch nicht. Es erzählt auch irgendwie jeder etwas anderes.
Dass man keine Anwartschaft mehr braucht um nach dem Urlaub wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden ist klar, aber wie sieht es denn im Notfall aus? Wenn ich per Krankenrücktransport schwerkrank oder -verletzt nach Deutschland zurück geholt werde? Ich bin dann doch nicht automatisch wieder in der Kasse, sprich ohne Versicherung.
Also um das klar zu machen folgendes Fallbeispiel:
Angenommen ich will auf unbestimmte Zeit auf Fahrradreise gehen (mind. 1 Jahr). Von der gesetzlichen Krankenversicherung melde ich mich ab (also keine Anwartschaft vorhanden). Die Auslandskrankenversicherung versichert mich ausdrücklich nur im Ausland. Jetzt hab ich nach 6 Monaten im Ausland einen Verkehrsunfall, liege im Koma und die Auslandskrankenversicherung organisiert einen Rücktransport nach Deutschland. Ich kann mich, weil ich ja im Koma liege, um nichts kümmern. Bin ich trotzdem in Deutschland durch die Versicherungspflicht sofort wieder bei meiner alten Krankenversicherung versichert?
In dem Fall kann man sich dann die Anwartschaft (sprich ~45Euro/Monat) sparen. Wenn nicht würde ich doch eher eine Abschließen. Oder schützt einen die Anwartschaft in diesem Fall auch nicht?
Ich würde gerne mal eure Erfahrung wissen, wie handhabt ihr das, wenn ihr lange verreist?
Danke und hallo übrigens, ist mein erster Beitrag

Tobias