Ich bin jetzt beileibe kein Experte, aber ich fürchte, hier werden zweierlei Arten der VBersicherungspflicht durcheinandergeworfen:
1) Die Pflicht, in der GKV/Ersatzkasse für "Versicherungspflichtige" = Angestellte, Arbeiter etc. unter der Beitragsbemessungsgrenze vs. die "Nichtpflicht" für diejenigen, die aufgrund von z.B. Selbständigkeit oder Einkommenshöhe aussteigen und zur PKV wechseln können oder alternativ freiwillig in der GKV bleiben.
2) Die Pflicht (bzw. bei Verstoß meines Wissens sogar strafbar), grundsätzlich irgendeine Krankenversicherung zu haben - ganz ohne geht nicht, und wenn alle Stricke reißen wird jemanden evtl. keine GKV nehmen, aber eine beliebige PKV zum Basistarif (teurer als einkommensbezogen GKV zu ztahlen allemal)
lG Matthias