Ist das so? Die Regelung ist doch eindeutig: der Zustand vor Ausreise ist entscheidend. Ich sehe keinen Grund, warum ich nach bspw. 10-jährigem Auslandsaufenthalt und anschließender Rückkehr einen anderen Status haben sollte als nach einjähriger Abwesenheit. Entscheidend ist doch lediglich welche die letzte deutsche KV war. Die ist dann auch zur Wiederaufnahme verpflichtet.
Woraus leitest Du einen "schleichenden" Übergang von GK-Versicherten zur PV bei langem Auslandsaufenthalt ab?
Grüße
zaher