Nur beim Arbeitsamt (nehme ich an). Ich lasse auch den Wohnsitz in DE, das ist u.a. eine Bedingung meiner privaten Auslands-KV.
Im Zeitraum den du im Ausland verbringst bist du zwar "arbeitslos", aber "stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung". D.h. du bekommst keine Leistungen o.ä., aber da du offiziell arbeitslos bist verfällt der Anspruch erst mal nicht (falls ich es richtig verstanden habe!).
Wenn du eh kein ALG 1 gekriegt hättest dann ist es wohl wurscht. Ich aber hätte eigentlich 8 Monate Anspruch auf einen guten Haufen Geld, und da wäre ich ja dumm wenn ich den verfallen lasse. Kann ich gut brauchen wenn ich erst mal wieder Job und Wohnung finden muss.